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Wem gehört unsere Sprache?


 

Die Sprache ist Gemeineigentum, sie gehört allen: den Menschen, Zeitungslesern, Schülern, Lehrern, Lektoren, Beamten, Schulen, Zeitungen, Bücherverlagen, Verfassern, Technikern, Wissenschaftlern, Juristen, Politikern, Künstlern, Werbetextern, Kaufleuten – kurzum: Die Sprache gehört dem Volk, und jeder darf sie nutzen.

Dazu schreibt unser Grundgesetz in Artikel 2.1:

Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht ... gegen ... das Sittengesetz verstößt.

Was ist mit Sittengesetz gemeint? Das Philosophische Wörterbuch hilft uns weiter. Wulff Rehfus schreibt, das Sittengesetz sei „die oberste moralische Norm für das Handeln: Kant entwickelt das Sittengesetz ...“, gemeint ist hier sein kategorischer Imperativ:

Handle so, daß die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könne.

Also: Handle als Vorbild, gehe pfleglich mit der Sprache um, denke daran, daß die Schulkinder nicht durch falsche Schreibungen verwirrt werden (und gehe nicht bei roter Ampel, wenn Kinder es sehen).